Verwaltung in Erklärungsnot |
veröffentlicht von Administrator am 19.4.2021 |
In der vierten Ratssitzung am 15. April versucht die Verwaltung zu rechtfertigen, wieso sie ohne Ratsbeschluss versucht hat, Beschwerde beim Oberlandesgericht gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden (Auflösung und Neubildung der im November 2020 rechtswidrig gebildeten Ratsausschüsse) Beschwerde einzulegen.
Ob die Beschwerde vom Oberlandesgericht angenommen wird oder die Beschwerde allein schon aus formellen Gründen (Einlegen der Beschwerde ohne vorherige Entscheidung des beklagten Stadtrats), ist noch offen.
Erstmalig wurde aber nun das Thema - zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist - von Bürgermeister Krüger auf die Tagesordnung des Rats gesetzt:
"Klage eines Ratsmitgliedes gegen den Beschluss des Rates vom 19.11.2020 zur personellen Besetzung der Ausschüsse"
Stadtverordnete Diana Ammer als das klagende Ratsmitglied äußert sich zur Sache:
"Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrte Stadtverordnete, Kolleginnen und Kollegen im Rat, Sie sind jetzt angesprochen. Mit Bertold Brecht frage ich: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Aber wo geht sie hin?"
Da fangen wir mal ganz von vorne an: Das ist die Gemeindeordnung NRW, die Basis unsereres Handelns, unsere "Bibel" sozusagen.
Denn es ist die Aufgabe des Rates, und eben nicht der Verwaltung und schon gar nicht des Kämmerers, die Ausschüsse entspehend des Wählervotums - also spiegelbildlich - zu besetzen (§ 50 Abs. 3 GO NRW).
Dort heißt es: „Haben sich die Ratsmitglieder […] auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, dann ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder ausreichend.“
Da es eine Gegenstimme gab, gab es keinen einstimmigen Beschluss eines einheitlichen Wahlvorschlag. Wie in dem Fall zu verfahren ist, regelt wiederum die Gemeindeordnung: Dann muss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt werden.
Damit eben nicht die Wählerstimmen der FDP aufgewehrtet werden, indem die FDP in den 8 relevanten Ausschüssen Sitz und Stimme hat wie eine Fraktion, obwohl sie auch nur ein Einzelmandat erreicht hat, genau wie die Linke, erreicht hat. So werden die Wählerstimmen - hier die der Linken - abgewertet. Dieses in der Gemeindeordnung verbindlich festgeschriebene Verfahren wurde vom Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg nicht eingehalten.
Und hier wäre es die Aufgabe des Bürgermeisters gewesen einzugreifen, denn es gibt eine Beanstandungspflicht des Bürgermeisters nach der § 54 GO NRW, wenn Beschlüsse des Rates geltendes Recht verletzen.
Nun gibt es eine einstweilige Anordnung vom VG Minden. Eine solche einstweilige Anordnung ist nur möglich, wenn die Gefahr besteht, dass das Recht des Antragsstellers in einem längeren Verfahren nicht gesichert werden kann. Dieser Gerichtsbeschluss ist gut begründet, auch mit höchstrichterlichen Urteilen. Und es gibt da keine Grauzone, das vom Kämmerer immer wieder angeführte Arnsberger Urteil greift hier gar nicht, denn da waren die Spiegelbildlichkeit und ein korrektes Wahlverfahrten unstrittig.
Und der Sinn (die ratio legis) der Regelung der Gemeindeordnung ist, Listenverbindungen nur zuzulassen, wenn alle Ratsmitglieder dem zustimmen. Die Gemeindeordnung hat hier somit ausdrücklich jedem einzelnen Ratsmitglied in diesem Punkt ein , und hier ein Vetorecht gegen einen solchen gemeinsamen Listen-Wahlvorschlag zugesprochen. Ansonsten muss ohne Listenverbindungen nach dem sogenannten Haare/Niemeier-Verfahren abgestimmt werden. Diese Regelun ist nun mal genau dazu da Klüngel und Schmuh zu verhindern. Listenverbindungen zum Nachteil anderer Parteien sind unzulässig.
Nun habe ich am 25.3.2021, also vor drei Wochen, diese Dringlichkeitsentscheidung auf die Tagesordnung setzen wollen, um Schaden von unserer Stadt abzuwenden. Doch es wurde noch nicht einmal abgestimmt, ob mein Antrag in die Tagesordnung aufgenommen wurde, da ich - wie es im Protokoll von der Verwaltung heißt - ich nicht antragsberechtigt sei und es keiner Beratung bedürfe. Desweiteren heißt es im Protokoll, dass sich der Bürgermeister zunächst im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen den Beschluss des VGs richte.
Hierzu ist anzumerken, dass der Rat in der einstweiligen Anordnung des VG s Minden verklagt wurde und hier der Bürgermeister sich selbst - ohne Ratsbeschluss - ermächtigt hat, einen Anwalt zu beauftragen und Beschwerde vor dem OVG einzulegen. Dazu war er, ohne Entscheidung durch den Rat, nicht befugt. Es ist eben kein Geschäft der laufenden Verwaltung, über das Einlegen einer solchen Beschwerde zu entscheiden!
Ich gehe davon aus, dass die anhängige Beschwerde deshalb nicht zulässig ist. Und eine neue wäre verfristet. Die Frist, die das VG Minden gesetzt hat, ist am 31.3. abgelaufen.
Ich weise wiederholt darauf hin, dass die Protokolle der inzwischen letzten drei Ratssitzungen im Ratsinfosystem nicht öffentlich gestellt sind, dies widerspricht dem Öffentlichkeitsprinzip nach § 52 GO. Dies zeigt aber auch, dass die Verantworlichen hier die Öffentlichkeit bewusst scheuen und es eben nicht aus Versehen „unwissentlich fehlerhaft“, sondern bewusst und mit dem Mittel von Falschaussagen die demokratischen Grundsätze ignorieren.
Was Ingo Barz in der Beschlussvorlage schreibt, ist wirr. Und da hilft auch keine Rückdatierung des von ihm formulierten Beschlussvorschlags auf den 31.3.2021 und auch keine Dringlichkeitsentscheidung der Fraktionsspitzen oder ein Ratsbeschluss nach Ablauf der Beschwerdefrist.
Eine Dringlichkeitsentscheidung ist nach § 60GO nur zuzlässig, wenn eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Der Rat hat vor Fristablauf getagt und hätte auf meinen Antrag hin entscheiden können.
Das bedeutet meiner Meinung nach, ohne einer Entscheidung des OVGs Münster vorzugreifen, dass die Entscheidungen der Ausschüsse ab diesem Monat, rechtswidrig sind.
Hier macht der Kämmerer Politik, der offensichtlich rechtlich keine Ahnung hat. Hier will die Verwaltung entscheiden, wie die Ausschüsse besetzt sind. Der Bürgermeister macht das, was der Kämmerer will. Die Fraktionen nehmen alles ahnungslos hin und ducken sich weg.
Ein Trauerspiel für die Demokratie, ein Laienspiel."
Fortsetzung folgt...
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