Menu

Quer gedacht - Meinungen und Hintergründe

Niederlage für das Hartz IV-System

veröffentlicht von V. Ammer am 27.5.2012
Quer gedacht - Meinungen und Hintergründe >>

DIE LINKE. Landesverband NRW 24. Mai 2012:

Trotz heftigem Widerstand der NRW-Landesregierung von SPD und Grünen hat das Bundessozialgericht (BSG) am 16.05.2012 letztinstanzlich entschieden, dass den von Hartz IV betroffenen Menschen in NRW eine größere Wohnfläche zusteht, als bisher von den Jobcentern und der Landesregierung zugestanden wurde.

Damit endete ein jahrelanger Rechtsstreit, der bereits seit Anfang 2010 von mehreren erstinstanzlichen Sozialgerichten jeweils zugunsten der MieterInnen  entschieden wurde. Mit dieser Entscheidung wird allen Hartz IV-Betroffenen in NRW eine um 5 qm größere Wohnfläche zugebilligt, so dass Singlehaushalte nunmehr eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu einer Größe von 50 qm und Mehrpersonenhaushalte jeweils zusätzlich 15 qm mehr bei der Berechnung ihrer Mietkosten beanspruchen können. 

Der arbeitmarktpolitische Sprecher des Landesvorstands DIE LINKE. NRW, Jürgen Aust,  erklärt dazu: „Diese höchstrichterliche Entscheidung ist eine herbe Niederlage für dieses Repressionsregime, welches den Namen „Hartz IV“ trägt. Sie ist trotz erbitterten Widerstands seitens des NRW-Arbeitsministers, Guntram Schneider (SPD), zustande gekommen. Dieser hatte noch nach mehreren erfolgreichen Entscheidungen der unteren Sozialgerichte und auch einer Entscheidung des Landessozialgerichts NRW vom 16.05.2011 sich geweigert, diese Entscheidungen anzuerkennen und mit Ministerbrief vom 26.09.2011 an den Sozialausschuss des Landtags NRW mitgeteilt, dass er derzeit nicht bereit sei, die auch für die Kommunen in NRW maßgebliche sog. „Arbeitshilfe“ des Ministeriums abzuändern und es somit bei den bisherigen Höchstgrenze von 45 qm zu verbleiben habe. Aufgrund dieses Urteils haben die Hartz IV-Haushalte einen deutlich höheren Mietanspruch (KdU), der sich je nach Kommune zwischen 35 € und 50 € bewegen dürfte, weil nunmehr sowohl höhere Obergrenzen für die Kaltmiete, als auch für die Betriebs- und Heizkosten bei der Berechnung der Mietkosten berücksichtigt werden müssen. Insbesondere führt die Entscheidung des BSG auch dazu, dass sämtliche Hartz IV-Haushalte einen Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) stellen können, der zu einer Nachzahlung der vorenthaltenen Mietkosten seit 01.01.2011 führen würde.

DIE LINKE. NRW wird dazu kurzfristig einen entsprechenden Musterantrag den Initiativen vor Ort zur Verfügung stellen, um die betroffenen Menschen vor den Jobcentern und anderen Orts über ihre Rechte zu informieren und sie zu ermutigen, gegen neue Bescheide Widerspruch zu erheben und ihre Ansprüche für die Vergangenheit geltend zu machen.“

Quelle: www.dielinke-nrw.de

zurück