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Pressemitteilungen

Eine Schule für alle

veröffentlicht von Administrator am 21.6.2015
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Diana Ammer, Stadtverordnete für DIE LINKE in Horn-Bad Meinberg erläutert, dass es bei der Aufnahme von Schülern an die Sekundarschule in Horn ein Zweiklassensystem gebe.

Auf der einen Seite gebe es Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Aufnahme haben:

1. Kinder mit besonderem Förderbedarf, die zielgleich unterrichtet werden, d.h. bei denen die Chance gesehen wird, dass sie mit Unterstützung die Klassenziele der Sekundarschule erreichen können (dies können z.B. Kinder aus Detmold sein, da es dort keine Sekundarschule gibt),

2. Kinder, die zuvor die unterste Klasse der auslaufenden Haupt- oder Realschule in Horn besucht haben und das Klassenziel nicht erreicht haben („Sitzenbleiber“) und

3. Kinder der internationalen Klasse („Flüchtlingskinder“), die laut Gesetz am Wohnort beschult werden müssen,

haben einen Rechtsanspruch darauf, in Horn beschult zu werden, d.h. einen Platz in der Sekundarschule zu erhalten.

Andere Kinder im Stadtgebiet haben einen solchen Rechtsanspruch nicht und laufen daher Gefahr, abgelehnt zu werden und somit hier keinen Schulplatz zu erhalten:

1. Kinder, die vom Gymnasium auf die Sekundarschule wechseln wollen, da sie am Gymnasium das Klassenziel nicht erreicht haben („Sitzenbleiber“),

2. Kinder mit besonderem Förderbedarf, die zieldifferent unterrichtet werden, d.h. Kinder mit besonderem Förderbedarf, bei denen die Chance nicht gesehen wird, dass sie trotz Unterstützung die Klassenziele der Sekundarschule erreichen können und

3. Kinder, die z.B. wegen Umzugs oder des klassischen Wechsels von der Grundschule auf eine weiterführende Schule einen Schulplatz in der Sekundarschule wollen.

„Es ist absolut richtig und notwendig, dass alle Kinder mit einem besonderen Rechtsanspruch einen Platz an der Sekundarschule erhalten. Trotzdem darf nicht zugelassen werden, dass andere Kinder aus dem Stadtgebiet abgewiesen würden, nur weil sie diesen besonderen Rechtsanspruch nicht haben und weil eine kurzsichtige Politik nicht ausreichend Schulplätze bereit stellen will,“ meint Diana Ammer. Daher müsse umgehend für alle Jahrgänge der Sekundarschule die Vierzügigkeit beantragt werden und die nötigen räumlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Die aktuelle Lage als vorübergehenden Ausnahmesituation zu bezeichnen sei irreführend. Eine dreizügige Sekundarschule könne nicht annähernd die Schüler von bislang fünf Zügen Haupt- und Realschule plus einen Förderschulzug (Turmschule) plus Schüler der internationale Klasse aufnehmen. Dazu kämen absehbare Entwicklungen aus Inklusion und steigenden Flüchtlingszahlen. Die Klassengröße auf 30 Kinder hochzusetzen sei pädagogisch unsinnig und reiche zudem nicht aus, allen Kindern aus Horn-Bad Meinberg einen Schulplatz in Horn anbieten zu können.

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